Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Stand: November 2019

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen der airkom Druckluft GmbH („air-kom“) gelten für sämtliche Lieferungen an Personen, die in Ausübung ihrer ge-werblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) so-wie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte mit die-sen Käufern, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme des Kaufgegenstandes gelten sie als vereinbart.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch durch Auf-tragsannahme durch airkom nicht Vertragsinhalt, auch wenn airkom diesen nicht widerspricht.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Schriftliche Angebote von airkom sind für die Dauer von 30 Tagen verbindlich. Mündliche Angebote müssen ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werdenund sind schriftlich zu bestätigen. Die schriftliche Form gemäß diesen Allgemei-nen Verkaufsbedingungen ist auch bei Übermittlung per E-Mail oder bei ver-bindlicher Eingabe in die Formulare des airkom Online-Shops („Online-Shop“) gewahrt. Zum Angebot gehörende Unterlagen, insbesondere Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten stellen nur Näherungswerte zur Orientie-rung dar, sofern nicht ausdrücklich ihre Verbindlichkeit bestätigt wird.

2. Bestellungen haben schriftlich zu erfolgen. Ergänzungen und Änderungen, insbesondere Nebenabreden oder Garantieverlangen, die nicht im Angebot ent-halten sind, gelten ohne schriftliche Bestätigung durch airkom als nicht erfolgt. Bei Unklarheiten hierüber ist der Inhalt des Angebots von airkom maßgebend.

3. Bei Bestellungen des Käufers kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und airkom erst zustande, wenn airkom dem Käufer entweder eine schriftliche An-nahmeerklärung (Bestellbestätigung) übersendet oder der bestellte Kaufgegen-stand dem Käufer übergeben wird. Eine Bestellung ist gleichwohl für einen Zeit-raum von 14 Tagen ab Absendung der Bestellung für den Käufer bindend, wenn airkom nicht vor Ablauf dieser Bindefrist den Vertragsschluss ablehnt.4. Ergänzende Regelungen für den Online-Shop: −Bestellungen im Online-Shop werden verbindlich abgegeben durch das Anklicken des Buttons „Jetzt Kaufen“. Der Kaufvertrag im Online-Shop kommt zustande, wenn airkom ausdrücklich die Annahme der Bestellung erklärt (Bestellbestätigung). −Die automatisch generierte Eingangsbestätigung stellt keine verbind-liche Annahme der Bestellung dar. Die Präsentation der Waren im Online-Shop stellt ebenfalls kein verbindliches Verkaufsangebot von airkom dar.

III. Preise, Zahlungen

1. Die in den Angeboten enthaltenen Preise gelten für Bestellungen, wenn nicht anderweitig schriftlich vereinbart, stets an der Betriebsstätte von airkom gemäß"EXW Incoterms (2010)". Die Preise verstehen sich ohne Fracht- bzw. Versand-kosten und Verpackungen, Inbetriebnahme und ohne Öl sowie zuzüglich. der maßgeblichen Umsatzsteuer.

2. Rechnungen von airkom sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung zahlbar ohne Abzug. Ratenzahlung ist im Ausnahmefall nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug ist airkom berechtigt Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

3. Ergänzender Hinweis für den Online-Shop:−Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich mittels Rechnung. airkom ist be-rechtigt, im Einzelfall Vorkasse zu verlangen. −Rechnungen von airkom sind innerhalb von 30 Tagen nach Rech-nungsstellung zu leisten. Beim Zahlungseingang innerhalb von 14 Ta-gen wird dem Käufer ein Skonto in Höhe von 2% gewährt.

4. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder im Gegenseitig-keitsverhältnis zu airkoms Forderung steht, gegen die der Käufer aufrechnet. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch entweder unbestritten oder rechtskräftig festge-stellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht wie airkoms Forderung, der der Käufer das Zurückbehaltungsrecht entgegensetzt.

5. airkom ist berechtigt, bei Verzug des Käufers mit einer Zahlungsrate um mehr als drei Bankarbeitstage die Gesamtforderung fällig zu stellen. Wenn ein Zah-lungsziel vereinbart ist, werden sämtliche Forderungen von airkom gegen den Käufer sofort fällig, wenn ein Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird.

6. airkom ist berechtigt, die Aushändigung oder den Versand des Kaufgegen-standes von der vollständigen Zahlung abhängig zu machen.

7. Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe des Kaufgegenstandes.IV. Besondere Konditionen im Online-Shop Besondere Konditionen (Versandbedingungen u.a.) sind im Online-Shop vor dem Bestellvorgang dargestellt.

V. Termine, Leistungszeit

1. Termine und Fristen für die Lieferung sind nur verbindlich, wenn sie von air-kom schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

2. Nicht zu vertretene Lieferverzögerungen (insbesondere höhere Gewalt und Betriebsstörungen) auf Seiten von airkom sowie bei den Herstellern und Liefe-ranten berechtigen airkom, verbindliche Liefertermine um die Dauer der Behin-derung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, die maximal drei Arbeitstage beträgt, hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen oder ist ein Zuwarten für den Käufer aus nachgewiesenen berechtigten Gründennicht zumutbar, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Bestellung vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche richten sich nach VII. und VIII. dieser Geschäftsbedingungen.

VI. Urheber- und Schutzrechte

1. An allen von airkom dem Käufer ausgehändigten und überlassenen Unterla-gen, Materialien und sonstigen Gegenständen (z.B. Angebote, Kataloge, Preis-listen, Kostenvoranschläge, Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Produktbeschreibungen und -spezifikationen, Handbücher, Muster, Modelle und sonstige physische und/oder elektronische Unterlagen, Informationen und Gegenstände) behält sich airkom sämtliche Urheber- und Schutzrechte vor.

2. Der Käufer darf die vorbezeichneten Gegenstände ohne airkoms vorherige schriftliche Zustimmung weder als solche noch ihrem Inhalt nach Dritten zu-gänglich machen oder mitteilen, sie verwerten, vervielfältigen oder verändern. Er hat sie ausschließlich für die vertraglichen Zwecke zu verwenden.

VII. Rechte bei mangelhafter Leistung, Pflichtverletzung

1. Der von airkom gelieferte Kaufgegenstand ist vom Käufer unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe gegenüber airkom schriftlich anzuzeigen. Die Män-gelanzeige ist schriftlich abzugeben. Mängelanzeigen, die nach Ablauf dieser Frist geltend gemacht werden, können nur dann Gegenstand von Ansprüchen sein, wenn sie airkom unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt wor-den sind und es sich um Mängel handelt, die auch bei sorgfältiger Prüfung in-nerhalb der Wochenfrist nicht entdeckt werden konnten. Verspätete Mängel-anzeigen führen zum Ausschluss der Gewährleistung.

2. airkom nimmt bei einem Mangel am Kaufgegenstand innerhalb angemesse-ner Frist nach Wahl von airkom eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nach-erfüllung) vor. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Käufer den Kaufpreis im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

3. Ansprüche des Käufers aus der Mangelhaftigkeit der Leistungserbringung können nur mit Zustimmung von airkom abgetreten werden.

VIII. Haftung, Verjährung

1. airkom haftet unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch airkom oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen airkoms beruhen.

2. Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch air-kom oder einen airkoms gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet airkom nur

a) unbeschränkt für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist airkomsHaftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vor-hersehbaren Schaden beschränkt.

3. Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, so-weit airkom einen Mangel arglistig verschwiegen hat, eine Garantie für die Be-schaffenheit der Ware oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Außer-dem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.

4. Sämtliche Mängelansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung, Aufwendungsersatzansprüche und Ansprüche wegen Man-gelfolgeschäden sowie sonstige Schadensersatzansprüche, gegen airkom ver-jähren in einem Jahr unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Dies gilt auch, wenn der geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht mit einem Mangel in Zusammenhang steht. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt jedoch nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Ver-schweigen eines Mangels, für die Abgabe einer Garantie für die Beschaffenheit oder ein Beschaffungsrisiko und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gilt jeweils ausschließlich die gesetzliche Verjährungsfrist.

5. Die Verjährungsfrist beginnt für alle oben bezeichneten Ansprüche einheitlich mit Ablieferung des Kaufgegenstandes.

IX. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsrechte

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die air-kom aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, Ei-gentum von airkom. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für airkom als Hersteller, jedoch ohne jedwede Verpflichtung für airkom. Erlischt das (Mit-)Ei-gentum von airkom durch Verbindung, gilt die Vereinbarung als getroffen, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert des Kaufgegenstandes) auf airkom übergeht. Der Käufer ver-wahrt das (Mit-)Eigentum von airkom unentgeltlich.

2. Der Käufer ist berechtigt, den im Eigentum von airkom stehenden Kaufgegen-stand zu benutzen sowie im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Unzulässig ist jede Art von Verpfändung und Sicherheitsübereignung. Die aus dem Weiter-verkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund in Bezug auf den Kaufgegenstand entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt zum Zweck der Sicherung in vollem Umfang an airkom ab. airkom nimmt die Abtretung an. Glei-ches gilt für etwaige Herausgabeansprüche des Käufers gegenüber einem Drit-ten.

3. Greift ein Dritter auf den Kaufgegenstand zu, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch Beschlagnahme, verpflichtet sich der Käufer, auf das Eigentum von airkom hinzuweisen und airkom noch am gleichen Tag zu benachrichtigen. Versäumt der Käufer schuldhaft diese Pflicht, so ist er airkom zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist airkom zur Rücknahme des Kaufgegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvor-behaltes und die Pfändung des Kaufgegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Kann airkom die Herausgabe verlangen, so berechtigt der Käufer air-kom schon jetzt, sein Betriebsgrundstück zu betreten und die mit dem Eigen-tumsvorbehalt belegte Ware selbst in Besitz zu nehmen.

5. Falls der realisierbare Wert aller airkom gegebenen Sicherheiten nicht nur kurzzeitig die Deckungsgrenze, d.h. den Wert der zu sichernden Forderungen von airkom, um mehr als 20% übersteigt, verpflichtet sich airkom, Sicherheiten nach seiner Wahl in Abstimmung mit dem Käufer freizugeben und zwar in Höhe des Betrages, um den die Deckungsgrenze überschritten wird.

X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und airkom gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand ist das für den Sitz von airkom maßgebliche Gericht, airkom ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben. Erfüllungsort ist der Sitz von airkom.

3. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestim-mung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen der Parteien unwirksam ist oder wird, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinba-rungen nicht. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vor-schriften (§ 306 Abs. 2 BGB), soweit solche vorhanden sind. Nur im Übrigen und nur soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist, werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe komm.

 

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